Ambulanter Pflegedienst - Pflege zu Hause
Pflege und Alltagshilfen
Ansprechpartner
Sandra Brögber
Fachbereichlsleitung Pflege
0591 80033-1026
Der DRK-Pflegedienst: Pflege zu Hause mit Herz.
Es gibt Umstände, in denen ist Hilfe zu Hause die erste Wahl - hier sind unsere Pflegekräfte mit Herz, Einfühlungsvermögen und Know-how für Sie da. Freundliche und gut ausgebildete Pflegekräfte kümmern sich um Sie - in Ihrem Zuhause, abgestimmt auf Ihre individuelle Situation.
Die Mitarbeiter unserer Pflegedienste beraten Sie auch individuell in Sachen pflegerische und medizinische Versorgung, Hausnotruf und Essen auf Rädern. Auch bei der Beantragung eines Pflegegrads stehen sie Ihnen hilfreich zur Seite.
Ihr Vorteil beim DRK ist, dass wir in vielen Bereichen der Pflege über langjährige Erfahrung und gut ausgebildete Mitarbeiter verfügen, wie z. B. in den Tagestreffs, der Tages- und Kurzzeitpflege, den Wohnparks und natürlich in der ambulanten Pflege. Das sichert Ihnen vielseitiges Know-how und kurze Wege, denn wir sind auch intern bestens vernetzt. Mit unseren Pflegediensten genießen Sie professionellen Service in vielen Bereichen.
So ist u. a. unser Pflegedienst in Lingen in der Qualitätsprüfung des Medizinischen Dienstes mit der Note "sehr gut" (1,0) ausgezeichnet worden.
Angebote und Leistungen
Körperbezogene Pflegemaßnahmen
Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:
- Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
- Hautpflege, Haarpflege
- Aus- und Ankleiden
- Mobilisation, Bett richten
- Mundpflege, Rasur
- Lagerung, Krankenbeobachtung
- Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Behandlungspflege
Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:
- Injektionen
- Verbände
- Katheter legen und wechseln
- Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
- Dekubitus-Versorgung
- Augentropfen verabreichen
- Medikamentenkontrollen und -verabreichung
- Absaugen
- Stoma-Versorgung
- Einläufe
- Enterale Ernährung über PEG Sonde
- Parenterale Ernährung über Port
Verhinderungspflege
Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist.
Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.774 € im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team.
Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.
Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit
Patienten erhalten u.a. Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 37 c SGB V, wenn sie
- aus dem Krankenhaus entlassen werden
- aber noch nicht rehafähig sind
- kein familiäres oder soziales Umfeld zur Versorgung haben
Der Leistungsanspruch des SBG V ist an die Kurzzeitpflege in der Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI) angelehnt:
- Beschränkung des Anspruchs auf vier Wochen im Jahr
- Übernahme der pflegebedingten Aufwendungen, der Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie der Aufwendungen der Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 1.774 €
- Leistungserbringung u.a. durch zugelassene Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI
Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?
- chronisch Kranke
- kurzzeitig Erkrankte
- behinderte Menschen
- pflegebedürftige Menschen jeden Alters
- Personen, die ein ärztliches Rezept zur häuslichen Pflegen haben
Wobei kann der ambulante Pflegedienst unterstützen?
- Körperbezogene Pflegemaßnahmen, wie z.B. Hilfe bei der Körperpflege oder beim An- und Ausziehen.
- Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wie z.B. Verbandswechsel oder Medikamentengabe
- Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen
- Hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen oder Reinigen der Wohnung
- Betreuung und Hilfe bei der Alltagsgestaltung