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Pflege zu Hause

Pflege und Alltagshilfen

Ansprechpartner

Sandra Brögber

Fachbereichlsleitung Pflege
0591 80033-1026

 

Brauchen Sie oder ein anderes Mitglied der Familie zu Hause Hilfe?
Das Deutsche Rote Kreuz kann Ihnen auch zu Hause helfen.
Diese Hilfe nennt man:
Ambulante Pflege.
Diese Hilfe ist für alte oder kranke oder behinderte Menschen.
Diesen Menschen kann das Deutsche Rote Kreuz auch zu Hause helfen.

Angebote und Leistungen

Körperbezogene Pflegemaßnahmen

Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:

  • Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
  • Hautpflege, Haarpflege
  • Aus- und Ankleiden
  • Mobilisation, Bett richten
  • Mundpflege, Rasur
  • Lagerung, Krankenbeobachtung
  • Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung  ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:

  • Injektionen
  • Verbände
  • Katheter legen und wechseln
  • Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
  • Dekubitus-Versorgung
  • Augentropfen  verabreichen
  • Medikamentenkontrollen und -verabreichung
  • Absaugen
  • Stoma-Versorgung
  • Einläufe
  • Enterale Ernährung über PEG Sonde
  • Parenterale Ernährung über Port

Verhinderungspflege

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist.
Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.774 € im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team. 
Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.

Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit

Patienten erhalten u.a. Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 37 c SGB V, wenn sie

  • aus dem Krankenhaus entlassen werden
  • aber noch nicht rehafähig sind
  • kein familiäres oder soziales Umfeld zur Versorgung haben

Der Leistungsanspruch des SBG V ist an die Kurzzeitpflege in der Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI) angelehnt:

  • Beschränkung des Anspruchs auf vier Wochen im Jahr
  • Übernahme der pflegebedingten Aufwendungen, der Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie der Aufwendungen der Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 1.774 €
  • Leistungserbringung u.a. durch zugelassene Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI

Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?

Dabei kann Ihnen die ambulante Pflege helfen:

Die ambulante Pflege kann Ihnen helfen:

  • Wenn Sie schon lange krank sind.

Man sagt auch:
Chronisch krank.

  • Sie krank werden und nur einige Tage oder Wochen Hilfe brauchen.
  • Wenn Sie behindert sind.
  • Wenn Sie eine besondere Pflege brauchen.
  • Wenn Sie dafür einen Zettel von einem Arzt haben.

Man sagt auch:
Ein Rezept.

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Wobei kann der ambulante Pflege-Dienst unterstützen?

Dabei kann Ihnen die ambulante Pflege helfen:

  • Beim Waschen oder beim Anziehen und Ausziehen.
  • Wenn Sie Tabletten nehmen müssen.
  • Wenn Sie eine Beratung brauchen.
  • Beim Einkaufen und beim Kochen und beim Putzen.
  • Wenn Sie zu Hause andere Probleme haben.
  • Wo kann ich mehr erfahren?

    Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen unserer ambulanten Pflegedienste in unseren Sozialstationen oder einem DRK-Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe. Wir beraten Sie gerne anhand Ihrer individuellen Situation und klären auch Fragen zur Finanzierung. 

  • Pflegedienst Papenburg und Dörpen

    Ambulanter Pflegedienst
    DRK-Pflegestützpunkt Papenburg & Dörpen

    Ansprechpartnerin für unsere ambulante Pflege und Hauswirtschaft in Papenburg und Dörpen ist Kristin Schulte, die gern alle Fragen zu den Leistungen in Dörpen und Papenburg beantwortet.

     

    Ambulanter Pflegedienst
    DRK-Sozialstation Sögel

    Unsere DRK-Sozialstation Sögel erreichen Sie unter:

  • Pflegedienst Haren und Meppen

    Ambulanter Pflegedienst
    DRK-Sozialstation Haren

    Unsere DRK-Sozialstation Haren steht unter der Leitung von Kristin Schulte. Sie steht für Ihre Fragen gern bereit.

     

    Ambulanter Pflegedienst
    DRK-Sozialstation Meppen

    Pflegedienstleitung der DRK-Sozialstation Meppen ist Irina Rese. Sie beantwortet alle Fragen zur den pflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen der Sozialstation Meppen.

  • Pflegedienste Lingen und Bawinkel

    Ambulanter Pflegedienst
    DRK-Sozialstation Lingen

    Unsere DRK-Sozialstation in Lingen steht unter der Leitung von Miriam Schartmann.

     

    Ambulanter Pflegedienst
    DRK-Pflegestützpunkt Bawinkel

    Der DRK-Pflegestützpunkt in Bawinkel wird von Andrea Jönen geleitet.

     

     

Weiterführende Informationen